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Tierschutzrecht

Ein Sprichwort besagt:

"Wer Tiere hält
steht mit einem Fuss bereits im Gefängnis."

Dies ist zwar etwas überspitzt formuliert, doch kann gegen einen schneller eine strafrechtliche Untersuchung eröffnet werden als man denkt. Auch Untersuchungen, Massnahmen oder gar Beschlagnahmungen durch das Veterinäramt können aus heiterem Himmel angeordnet werden und müssen oft auf professionelle Weise abgewendet werden.

Wir bieten Ihnen eine umfassende Strafverteidigung wie auch umfassende Beratung und Vertretung bei Anordnungen des Veterinäramts oder anderen kantonalen Behörden. Wir sehen es als unsere Aufgabe, Ihnen auch in den dunkelsten Stunden beizustehen und Ihre Interessen vor und im Prozess zu wahren.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch kurzfristig und ausserhalb der normalen Arbeitszeiten zur Verfügung.

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