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Bauen ausserhalb der Bauzone

Häufig wird eine Pferdehaltung auf landwirtschaftlichen Grundstücken ausserhalb der Bauzonen gewünscht. Die Schweizerische Gesetzgebung lässt dies aber regelmässig nur unter ganz speziellen Bedingungen und nur mit vielen Auflagen zu.

Daher ist die rechtliche Situation meist sehr kompliziert und intransparent und die baulichen Möglichkeiten oftmals beschränkt. Dennoch ist es möglich, ausserhalb der Bauzone zu ermöglichen.

  • Sie wollen sich den Traum vom Pferd auf einem Landfleck ausserhalb der Bauzone verwirklichen?
     

  • Sie möchten prüfen, ob ein Reitplatz oder eine Reithalle erstellt werden darf oder ein bestehendes Gebäude umgenutzt werden kann?
     

  • Sie führen einen landwirtschaftlichen Betrieb und möchten eine Pferdepension betreiben?

Wir bieten Ihnen vollständige Beratung sowohl im privaten und öffentlichen Baurecht rund um das Pferd und setzen uns dafür ein, Ihre Pferdehaltung auch ausserhalb der Bauzone zu ermöglichen.

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